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Impressum

 

Herausgeber: 

CapSolutions GmbH

Herzog-Heinrich-Straße 6

80336 München

Tel.: +49 89 21 55 85 13 0

Ansprechpartner: Georg Neubauer

info@capsolutions.de

Verantwortlicher für den Inhalt: Georg Neubauer

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Abs. 3 MDStV und § 55 Abs. 2 RStV.:
 

Angaben zur Gesellschaft:

Sitz der Gesellschaft München

Handelsregister: HRB246760

BaFin-ID: 154868

Geschäftsführer: Georg Neubauer

 

Die Gesellschaft ist ein der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnetes Institut.

Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)

Charlottenstraße 33/33a, 10117 Berlin
Tel. +49 (0) 30 203699-5626
FAX +49 (0) 30 203699-5630
E-Mail
mail@e-d-w.de
www.e-d-w.de

 

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Als in Deutschland zugelassenes Wertpapierinstitut (Erlaubnis nach §15 WpIG zur Anlagevermittlung, Anlageberatung, Platzierungsgeschäft, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung) unterliegt die CapSolutions GmbH der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
D-53117 Bonn
Lurgiallee 12
D-60439 Frankfurt
Tel.: +49 (0)228 4108-0
Fax: +49 (0)228 4108-1550
E-Mail: 
Poststelle@bafin.de 
Internet: www.bafin.de


St Nr. 143 123 31870              UST ID DE322411827
 

Zusätzliche Informationen gem. Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) in Verbindung mit § 6 Teledienstgesetz (TDG): 

 

Grafik- und Webdesign

© www.trust-design.net

Alle Rechte vorbehalten.

Die Urheberrechte dieser Website liegen vollständig bei der CapSolutions GmbH. Die hier zur Verfügung gestellten Webseiten und Dokumente dürfen nur zu Informationszwecken verwendet werden.

Diese Seiten und Dokumente dürfen nicht kommerziell verwertet werden. Jede Kopie (dies gilt auch für Auszüge) muss diesen Urheberrechtsnachweis enthalten.

Nachfolgende Ausführungen enthalten die Informationen gemäß § 16 InstitutsVergV i.V.m. Art. 450 CRR. Die CapSolutions GmbH hat eine Selbsteinschätzung des Instituts vorgenommen und gehört nach eigener Einschätzung nicht zu den sogenannten „bedeutenden Instituten“. Insbesondere liegt die Bilanzsumme im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre unter 10 Mrd. EUR. Die Vergütungssysteme der CapSolutions GmbH verfolgen im Wesentlichen den beiden Grundprinzipien Markt- und funktionsgerechte Grundvergütung (Grundgehaltsstruktur und Stellenbewertung, inkl. Marktvergleich) und Leistungsorientierte variable Vergütung (Zielvereinbarungs- und Leistungsbeurteilungssystem). Alle Mitarbeiter erhalten ein Jahresfestgehalt (Zusammensetzung der Vergütung), welches in 12 gleichen Teilen monatlich nachträglich ausbezahlt wird (Art und Weise der Gewährung). Die wesentlichen Parameter für die Bestimmung der Höhe der festen Vergütung sind die ausgeübte Funktion, die Stellung im Unternehmen (Hierarchieebene, Übernahme unternehmerischer Verantwortung) sowie die Beurteilung der vergangenen Leistung (quantitative und qualitative Parameter). Neben dem Grundgehalt, bestehend aus 12 Monatsgehältern, können Mitarbeiter eine auf Jahresbasis bemessene kurzfristige variable Vergütung in Abhängigkeit der Erreichung von Zielen auf Unternehmensebene und individueller Ebene erhalten. Die Bemessungsebenen sind je nach Grad der Übernahme unternehmerischer Verantwortung (Hierarchie, Vollmachten, Prokura, etc.) unterschiedlich gewichtet. Der Unternehmensteil nimmt dabei mit steigender Übernahme unternehmerischer Verantwortung zu und kann bei den Geschäftsleitern bis zu 100% betragen. Die Höhe der Auszahlung wird in Bezug auf Erfolgsbeiträge auf Unternehmensebene und individueller Ebene bestimmt. Der prozentuale Anteil der jeweiligen Parameter ist nach Hierarchieebenen differenziert. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Zielerreichung. Die variable Vergütung der Geschäftsleiter ist vollständig ermessensabhängig. Besteht die Vergütung aus einer variablen und einer fixen Vergütungskomponente, müssen beide in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Zur Vermeidung einer Abhängigkeit einer relevanten Person von der variablen Vergütung definiert die CapSolutions GmbH eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung von max. 100 % der fixen Vergütung. Die Anteilseigner des Instituts können über die Billigung einer höheren variablen Vergütung, die 200 % der fixen Vergütung für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Geschäftsleiter nicht überschreiten darf, beschließen. Weitere variable Vergütungsbestandteile sowie garantierte variable Vergütungen existieren nicht. Die angemessene Höhe der Grundvergütung wird in Bezug auf Funktionen und deren Wertigkeit für das Unternehmen regelmäßig anhand externer Vergütungsvergleiche innerhalb und außerhalb der Branche überprüft. Bei der Festlegung der Höhen der festen Vergütung wird darüber hinaus auf eine ausgewogene Struktur im Innenverhältnis geachtet.

 

Streitschlichtung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. CapSolutions GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

 

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die dahingehend ein erhöhtes Risikopotential aufweisen.

Die Strategie unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisation ein. Die Beachtung dieser Richtlinien beeinflusst maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:
• Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung –
nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und klären über unsere Möglichkeiten in der Umsetzung auf.
• Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
• Zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir, Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
• Die Identifikation geeigneter Anlagen kann unter anderem darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Wir gehen davon aus, dass die Emittenten der Finanzprodukte, die wir in der Finanzportfolioverwaltung als nachhaltig einstufen, die Ausschlusskriterien auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards einhalten. Das bedeutet, dass diese explizit als nachhaltig angebotenen Finanzprodukte bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze (Schwellenwert) enthalten dürfen. Hierdurch wird (mittelbar) erreicht, dass nicht hinreichend nachhaltige Tätigkeiten nicht bzw. nur zu einem geringen Teil durch Emittenten von Finanzprodukten (mit)finanziert werden.
Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
• Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.


Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren innerhalb der Vermögensverwaltung
Erklärung:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
• Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf Sozial - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
• Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeiti-
gem Sachstand jedoch für uns aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
Eine systematische und damit umfassende Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können wir derzeit noch nicht durchführen. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen.
• Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise, wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksich-
tigen. Entsprechend erklären wir daher, dass wir diese vorläufig nicht berücksichtigen.
• Dennoch ändert dies ausdrücklich nichts an unserer Bereitschaft, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Für weitere Informationen zum Thema sprechen Sie uns gerne direkt an.

Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange  haben  und  auch  der  Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Die CapSolutions hat grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, der Einhaltung der Nachhaltigkeitsfaktoren gerecht zu werden und dazu beizutragen, nachteilige Auswirkungen im Rahmen der Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch anstehenden Veränderungen der bürokratischen Rahmenbedingungen noch nicht leistbar.

Daher ist es der CapSolutions derzeit nicht möglich, im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Dies gilt voraussichtlich zumindest bis Ende 2023.

 

Informationen über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze in der Finanzportfolioverwaltung
gemäß MiFID II i. V. m. Delegierte Verordnung (EU) 2017/576
Gemäß MiFID II sind Wertpapierinstitute verpflichtet, auf ihrer Internetseite einmal jährlich für jede Klasse von Finanzinstrumenten diejenigen fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, die bezüglich des Handelsvolumens für Kundenaufträge am wichtigsten sind. Im Berichtszeitraum wurde nur ein Ausführungsplatz genutzt.

 

Abwicklungsbanken, die Anteil des ausgehend vom Handelsvolumens Anteil der ausgeführten Handelsvolumen am als %-Satz des Aufträge als %-Satz aller %-Satz %-Satz %-Satz
DAB BNP Paribas S.A. 100%

Mitwirkungspolitik
Die CapSolutions GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

Das Unternehmen übt nur Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG bei Gesellschaften mit einer Beteiligungsquote von mehr als 1 % vom Grundkapital aus. Dies bezieht sich auch auf die Wahrnehmung von Rechten auf der Hauptversammlung.
Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Ad hoc-Mitteilungen.
Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet regelmäßig statt.
Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nur bei Gesellschaften mit einer Beteiligungsquote von
mehr als 1 % vom Grundkapital.

Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nur bei Gesellschaften mit einer Beteiligungsquote von mehr als 1 % vom Grundkapital.

 

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Gerichtsstand ist München.